Allgemeine Geschäftsbedingungen

ÖTB – Turnverein Wiener Neustadt 1862

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand September 2017

Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt im Rahmen des Beitrittsformulars, welches die jeweiligen Übungsleiter ausgeben. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig. Gerne senden wir Ihnen das Beitrittsformular per Email zu.

Bezahlung:
Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt jeweils im September für das gesamte Turnjahr bis 2 Wochen nach der Anmeldung.
Der Einstieg in den Turnbetrieb ist jederzeit möglich, es ist jedoch immer der gesamte Jahresbeitrag zu bezahlen. Einzige Ausnahme: Bei einem Einstieg im Juni gilt der bezahlte Jahresbeitrag bereits für das nächste Schuljahr. Die ersten beiden Einheiten dürfen als Schnupperstunden unentgeltlich genutzt werden.
Teilmitgliedschaften, bzw Mitgliedschaften, die kürzer als ein Jahr dauern, sind nicht möglich. Es gibt daher keine Reduzierung des Jahresbeitrags. Diese Regelung ist statutengemäß vorgeschrieben.

Bestehende Mitglieder erhalten im September per Mail automatisch die Aufforderung zur Begleichung des Mitgliedsbeitrages für das kommende Schuljahr. Falls der Betrag zu dieser Zeit schon eingezahlt wird, betrachten Sie das Schreiben bitte als gegenstandslos.

Bankverbindung: Turnverein Wiener Neustadt, IBAN: AT93 2026 7000 0000 0232,  
Mit der Mitgliedschaft wird die Berechtigung zur Teilnahme am gesamten Angebot des Turnvereins erworben. Im Eltern-Kind Turnen ist der Mitgliedsbeitrag nur für das Kind zu bezahlen.

Bei der Anmeldung bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Emailadresse. So können wir Sie über Neuigkeiten stets auf dem Laufenden halten. Unsere Vereinsmitteilungen erhalten Sie immer Anfang September. Je nach Bedarf gibt es pro Schuljahr circa 4 weitere Mails mit Informationen. Bitte beachten Sie, dass beim erstmaligen Emailversand an Ihre Adresse, die Post im Spam Ordner landen könnte.

Mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abmeldung:
Die Mitgliedsschaft erlischt mit einer schriftlichen Abmeldung an info@ötbwn.at. Bei einem Ausstieg während des Schuljahres wird grundsätzlich kein anteiliger Beitrag rückerstattet. Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags besteht nur bei Krankheit bzw Verletzung mit ärztlicher Bestätigung oder bei Übersiedelung mit gültigem Meldezettel. Bei neuerlicher Anmeldung oder Aussetzen des Beitrags ist wieder der Beitrag für die Neu-Mitgliedschaft zu bezahlen.

Haftung:
Das Turnen erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen der Übungsleiter ist Folge zu leisten. Kinder werden nur während der Dauer der jeweiligen Turnstunde beaufsichtigt und nur in den dafür vorgesehenen Räumen. Die Aufsichtspflicht gilt nur für Kinder, die für die jeweilige Turnstunde angemeldet sind oder zum Schnuppern da sind. Davor und danach haften die Eltern für ihre Kinder und eventuell auftretende Schäden!
Für Wertgegenstände wird nicht gehaftet.


Datenschutz, Werbung, Zustimmung des Kunden:
Der ÖTB Wr. Neustadt ist berechtigt, personenbezogene Daten unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Vertragsabwicklung und für die sich aus dem Vertrag ergebenden Zwecke zu speichern und zu verarbeiten.

Der ÖTB Wr. Neustadt ist berechtigt, für jede Veranstaltung eine Liste mit personenbezogenen Daten der Teilnehmer für organisatorische Zwecke anzulegen. Diese Teilnehmerliste darf an Übungsleiter, Vorturner, Helfer und Wettkampfleiter weitergegeben werden.

Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten (Vor- und Familiennamen, akademischer Grad, Wohnadresse, E-Mail-Adresse) für Marketingaktivitäten ausschließlich vom ÖTB Wr. Neustadt verwendet werden können. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Mit der Anmeldung erfolgt die Zustimmung, dass Fotos und Filme, die während der Turnstunden, Wettkämpfe und Veranstaltungen gemacht werden, für die Bewerbung des ÖTB Wr. Neustadt verwendet werden dürfen.

Versicherung:
Das Turnen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Übungsleiter, Vorturner und Helfer sind über eine Gruppenversicherung haftpflichtversichert. Den Anweisungen der Übungsleiter ist Folge zu leisten.

Allgemeines:
Bitte bringen Sie Ihr Kind pünktlich zur Turnstunde, ein verspäteter Einstieg macht Kindern oft Schwierigkeiten. Das wöchentliche Zuschauen in der Turnstunde ist nicht gestattet.
Schulferien sind Turnferien! Ein Infoblatt des Bundesgymnasium Babenbergerring hängt aus.
Essen und Trinken, sowie Kaugummi kauen sind in der Turnhalle nicht erlaubt.
Straßenschuhe sind in der Turnhalle nicht erlaubt.
Das Tragen von Schmuck, weiter Kleidung und Kopfbedeckung ist beim Turnen nicht gestattet. Lange Haare müssen zusammengebunden sein.
Die Benützung des Mobiltelefons ist in der Turnhalle nicht gestattet.